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Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Steuerberaterliste und den Werten.
Die Steuerberaterliste unterscheidet "normale" Wochentage (Arbeitstage von Montag bis Freitag), Samstage, Sonntage und Feiertage. Außerdem unterscheidet die Steuerberaterliste noch einmal einen normalen Samstag von einem Samstag an einem Feiertag, sowie einen normalen Sonntag von einem Sonntag an einem Feiertag. Daraus ergeben sich also insgesamt 6 Fälle. Die Arbeitsstunden an solchen Tagen (in solchen Fällen) werden in den entsprechenden Blöcken (Mo-Fr, Sa, So, Ft, SaFt und SoFt) ausgegeben. So haben Sie die Möglichkeit jeden dieser 6 Fälle, mit unterschiedlichen Zuschlägen zu vergüten.
Ein solcher Block besteht wiederum aus mehrere Bereichen / Spalten, z.B. der Block Mo-Fr aus den Spalten:
•Mo-Fr Normal (Stunden im Sollstundenbereich)
•Mo-Fr Überstd (Plus-Stunden, d.h. Stunden nach dem Sollstundenbereich)
•Mo-Fr Na1 (Arbeitsstunden im Nachtbereich 1)
•Mo-Fr Na2 (Arbeitsstunden im Nachtbereich 2)
•Mo-Fr Zu.Überstd (automatischer Zuschlag für Überstunden, sofern in Tagesplan hinterlegt)
•Mo-Fr Zu.Arbeitszeit (automatischer Zuschlag für Arbeitszeit, sofern in Tagesplan hinterlegt)
•Mo-Fr Summe (die Summe den 4 oberen Spalten, einstellbar per Optionen)
Die Arbeitsstunden eines Mitarbeiters von Montag bis Freitag, werden somit zusammengezählt und in dem Block "Mo-Fr" ausgewiesen.
Arbeitet der Mitarbeiter auch an einem Samstag, werden die Arbeitsstunden im Block "Sa" ausgewiesen. Arbeitet der Mitarbeiter an einem Feiertag, werden die Arbeitsstunden im Block "Ft" ausgewiesen. Arbeitet der Mitarbeiter an einem Samstag, der auf einen Feiertag fällt, dann werden die Arbeitsstunden im Block "SaFt" ausgewiesen.
Wenn Sie bspw. die Arbeit an einem Samstag mit 120% und die Arbeit an einem Feiertag mit 140% vergüten, kann die Steuerberaterliste nicht für Sie entscheiden, wie Sie die Arbeitsstunden an einem Samstag Feiertag vergüten möchten. Mit anderen Worten, kann die Steuerberaterliste nicht für Sie entscheiden, ob die Stunden in einem solchen Fall im Block "Sa" oder "Ft" ausgewiesen werden sollen. Aus diesem Grund weist die Steuerberaterliste solche Arbeitsstunden im Block "SaFt" aus. So können Sie entscheiden, ob Sie diese Stunden mit dem Zuschlag wie an einem Samstag oder einem Feiertag vergüten möchten, oder sogar mit einem ganz anderen Zuschlag, für diesen besonderen Fall. |
Wenn Sie bspw. die Arbeit an einem Sonntag mit 120% und die Arbeit an einem Feiertag mit 140% vergüten, kann die Steuerberaterliste nicht für Sie entscheiden, wie Sie die Arbeitsstunden an einem Sonntag Feiertag vergüten möchten. Mit anderen Worten, kann die Steuerberaterliste nicht für Sie entscheiden, ob die Stunden in einem solchen Fall im Block "So" oder "Ft" ausgewiesen werden sollen. Aus diesem Grund weist die Steuerberaterliste solche Arbeitsstunden im Block "SoFt" aus. So können Sie entscheiden, ob Sie diese Stunden mit dem Zuschlag wie an einem Sonntag oder einem Feiertag vergüten möchten, oder sogar mit einem ganz anderen Zuschlag, für diesen besonderen Fall. |
Auf Wunsch können Sie die Sonntagsstunden für bestimmte Mitarbeiter in der Spalte "So Std. Ges." immer als "0:00" ausgeben lassen. |
Diese Funktion wird auch als "Arbeiten am Sonntag über Mitternacht" bezeichnet. Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeit am Sonntag im Nachtbereich anfängt und diese erst am Montag früh beendet, haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitsstunden die am Montag von 0:00 Uhr bis X:XX Uhr andauern, auf den vergangenen Sonntag zu "verschieben". Das macht Sinn, wenn Sie für Arbeiten am Sonntag einen höheren Zuschlag zahlen, als für die Arbeiten an normalen Arbeitstagen (Montag-Freitag). Die Arbeitsstunden vom Montag früh, die von der Steuerberaterliste als "Sonntag24"-Stunden erkannt wurden, werden in der Spalte "So24" ausgegeben und können in der Spalte "So Summe" zu den Sonntagsstunden zusammengezählt werden. Beispiel: Diese Funktion muss in den Optionen gesondert aktiviert werden. |
Diese Funktion wird auch als "Arbeiten am Feiertag über Mitternacht" bezeichnet. Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeit am Feiertag im Nachtbereich anfängt und diese erst am Folgetag früh beendet, haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitsstunden die am Folgetag von 0:00 Uhr bis X:XX Uhr andauern, auf den vergangenen Tag (Feiertag) zu „verschieben“. Das macht Sinn, wenn Sie für Arbeiten am Feiertag einen höheren Zuschlag zahlen, als für die Arbeiten an normalen Arbeitstagen (Montag-Freitag). Die Arbeitsstunden am Tag nach einem Feiertag, die von der Steuerberaterliste als "Feiertag24"-Stunden erkannt wurden, werden in der Spalte "Ft24" ausgegeben und können in der Spalte "Ft Summe" zu den Feiertagsstunden zusammengezählt werden. Beispiel: Diese Funktion muss in den Optionen gesondert aktiviert werden. |
Stunden am Montag nach einem Feiertag (ab 0:00 Uhr) als Sonntag o. Feiertagsstunden rechnen (SoFt24) |
Bei dem besonderen Fall "Sonntag, der auf einen Feiertag fällt", verfolgt die Steuerberaterliste die gleiche Vorgehensweise wie bereits unter Sonntag24 und Feiertag24 beschrieben wurde. Lediglich die Ausgabe der Stunden erfolgt die in die Spalte "SoFt24" und kann in der Spalte "SoFt Summe" zusammengezählt werden. |
Als Überstunden werden nur die Plusminuten eines Tages verstanden. D.h. in einem einfachen Fall, bei einer geleisteten Arbeitszeit von 9:30 Stunden und einer Sollzeitvorgabe von 8:00 Stunden, an einem Tag, werden 1:30 Stunden als Überstunden ausgewiesen.
Die evtl. Minusstunden an anderen Tagen im Zeitraum werden nicht gegengerechnet! Ein Tag mit 9:00 Stunden (1 Stunde plus) wird mit 1:00 Überstunden ausgewiesen und 1 Tag mit 7:00 Stunden (1 Stunde minus) wird mit 0:00 Überstunden ausgewiesen.
Wenn Sie Überstunden mit einem anderen Zuschlag vergüten, als die "normalen" Arbeitsstunden, die im Sollstundenbereich liegen, können Sie zusätzlich einstellen, ob Sie Überstunden erst dann als solche erkennen und vergüten möchten, wenn der Mitarbeiter eine bestimmte Summe an Überstundenminuten am Tag erreicht hat. Andernfalls werden diese Stunden als "normale" Arbeitsstunden ausgewiesen.
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Beispiel 3: |
Wenn Sie mit Nachtarbeit arbeiten, kann es passieren, dass an einzelnen Tagen evtl. Überstunden in den Nachtbereich 'reinlaufen'. Die Überschneidung zwischen Überstunden und Nacht wird… •jeweils in Überstunden und Nacht Spalten ausgewiesen (doppelt) •nur in Überstunden Spalten ausgewiesen •nur in Nacht Spalten ausgewiesen
Wie ein solcher Fall der Überschneidung in der Steuerberaterliste ausgewiesen werden soll, können Sie über Ihre Einstellungen in den Optionen entscheiden. Wenn Sie Überstunden und Nachtarbeit mit unterschiedlichen Zuschlägen vergüten, möchten Sie vielleicht die Arbeitsstunden, die sich in den beiden Bereichen überschneiden vermutlich nur einmal vergüten. |
Diese Nachtbereiche werden mit Uhrzeiten (Von und Bis) definiert. Arbeitet ein Mitarbeiter in den Nachtbereich rein, dann werden die Stunden in dem jeweiligen Nachtbereich erkannt und in der Steuerberaterliste als Nachtstunden ausgegeben werden.
Die Steuerberaterliste bietet Ihnen die Möglichkeit, zwei Nachtbereiche zu definieren (Nachtbereich 1 und 2).
Beispiel 1: Nachtarbeit 1 von 22:00 - 23:59 und von 0:00 - 6:00
Beispiel 2: Nachtarbeit 1 von 22:00 - 23:59 und von 0:00 - 2:00
Beispiel 3: Nachtarbeit 1 von 14:00 - 22:00 und von 0:00 - 0:00 |
Wenn Sie mit Nachtschicht arbeiten, aber auch Mitarbeiter haben, die in der regulären Arbeitszeit arbeiten, dann kann es passieren, dass ein solcher Mitarbeiter an bestimmten Tagen länger arbeitet und mit seinen Arbeitszeiten ein paar Minuten in den Nachtbereich reinarbeitet. Die Steuerberaterliste würde solche Zeiten ebenfalls als Nachtarbeit erkennen, obwohl der Mitarbeiter nie in der Nachtschicht arbeitet. Um das zu vermeiden, können Sie in den Optionen einstellen, dass eine Nachtarbeit erst beim Erreichen von mindestens X Minuten als solche ausgewiesen wird. Andernfalls werden diese Stunden als "normale" Arbeitsstunden ausgewiesen. |
Wenn Sie Ihre Nachtbereiche so definiert haben, dass sich diese miteinander überschneiden, dann werden die sich überschneidenden Stunden der beiden Bereiche zunächst „doppelt“ ausgegeben, in Nacht 1 und Nacht 2. Um das zu vermeiden, können Sie per Optionen einstellen, ob die Nacht 2 aus der Nacht 1 raus gerechnet werden soll, so kommen die sich überschneidenden Stunden nur in Nacht 2 vor.
Beispiel 1: Nachtarbeit 1 von 22:00 - 23:59 und von 0:00 - 6:00 Die Funktion "Zeiten für Nachtarbeit 2 aus Nachtarbeit 1 rausrechnen" ist nicht aktiviert
Beispiel 2: Nachtarbeit 1 von 22:00 - 23:59 und von 0:00 - 6:00 Die Funktion "Zeiten für Nachtarbeit 2 aus Nachtarbeit 1 rausrechnen" ist aktiviert |
Stand: 30.09.2015 |
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