Definition von Zeitarbeit:
Bei einer Zeitarbeit handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasing, Leiharbeit, Zeitarbeit). Hierbei ist der Arbeitnehmer in Unternehmen "A" (Zeitarbeitsunternehmen) angestellt und wird dem Unternehmen "B" zur Arbeitsleistung ausgeliehen / überlassen.
Der Arbeitsvertrag über die Zeitarbeit wird zwischen dem Unternehmen "A" (Zeitarbeitsunternehmen) und dem Zeitarbeiter geschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt damit automatisch alle üblichen Arbeitgeberpflichten!
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen Entgelt einem Unternehmen welches einen Zeitarbeiter / Leiharbeiter benötigt.
Diese Mitarbeiter können Sie selbstverständlich auch problemlos im Time-Organizer verwalten.
Stand: 04.10.2024 08:10 |
Aktuelle Seite https://www.Time-Organizer.de/glossar/index.html?zeitarbeit.htm
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