In vielen Firmen und Unternehmen berät der Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (u.a. Festsetzung der Arbeitszeit, Fort- und Weiterbildung, Gesundheits- und Arbeitsschutz), in personellen Angelegenheiten (Einstellung, Eingruppierung, Abmahnung, Kündigung, Umsetzung, Versetzung) und organisatorischen Maßnahmen (Organisations- und Geschäftsverteilungspläne, Einführung neuer Arbeitsmethoden).
Stand: 04.10.2024 08:10 |
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